Wer in einem Einfamilienhaus wohnt und mit dem Gedanken spielt sich eine Garage zum Haus dazu bauen zu wollen, der kann leider nicht einfach loslegen und mit Hammer und Nägel zur Tat schreiben. Es gibt einige Regel und Vorschriften, an die man sich halten muss und bei einer Garage handelt es sich letztendlich auch um ein Gebäude, für das man eine Zulassung und Baugenehmigung erteilt bekommen muss. Was ist nun letztendlich zu beachten und kann man sich vielleicht Amtswege ersparen?
Garage und Carport
Normalerweise wird man bei einer Garage nicht um eine Baugenehmigung herumkommen, doch eine mögliche Alternative stellen Carports dar, wie man sie beim Carport Riese findet und kaufen kann. Hier sind die Regelungen nicht ganz so eindeutig und in vielen Bundesländern reicht es, zumindest für Carports, dass man die Gemeinde lediglich davon informiert und in Kenntnis setzt. Eine spezielle Baugenehmigung ist dafür aber nicht unbedingt notwendig.
Was ist ein Carport? Ganz einfach. Hierbei handelt es sich um einen Anbau der überdacht ist, aber an den Seiten offen ist. Um ein wirkliches Gebäude handelt es sich dabei nicht. Dennoch sollte man natürlich die allgemein gültigen Regeln beachten, vor allem was die Distanz zum Grundstück des Nachbars angeht. Im Gegensatz zu einer Garage ist der Aufwand also auch deutlich geringer, ebenso die Kosten. Und so muss man sich eben entscheiden, ob man wirklich eine Garage benötigt oder mit einem Carport eine vollkommen ausreichende Möglichkeit hat, um sein Auto vor dem Wetter zu schützen.
Falls man sich jedoch für den Bau einer Garage entscheidet, so braucht man in jedem Fall eine Baugenehmigung und daran führt kein Weg vorbei. Wer hier nicht entsprechend handelt, der kann am Ende mit dem Abriss der Garage konfrontiert sein, weil sie keine Genehmigung hat und möglicherweise auch den Bauvoraussetzungen nicht entspricht. Bei Carports kommt es auch das Bundesland an, ob eine Genehmigung benötigt wird oder die einfache Information darüber an die Gemeinde ausreicht.